Kinder mit Handicap

Ein Herz fürs Handicap – wie Kinder durch Schulbegleitung selbstständiger werden

Der Schulbeginn ist für die meisten Kinder ein ganz automatischer Prozess. Nachdem die Zeit im Kindergarten beendet wurde, beginnt der Wechsel zum „Ernst des Lebens“. Ganz anders sieht das für Familien aus, deren Kind eine Besonderheit in Form eines Handicaps aufweist. Hier ist der alleinige Schulbesuch kaum möglich, es stellt sich dann die Frage, ob das Kind trotz vorhandener Lernkapazitäten gleich auf eine Sonderschule geschickt wird oder ob es integrativ in einer klassischen Schulklasse versorgt werden kann. Die Schulbegleitung ist in den letzten Jahren ein unerlässlicher Segen für Eltern und Kinder geworden, die lange um den Schulbesuch ihres Nachwuchses gebangt haben.

 

Auch Handicap-Kinder haben ein Recht auf freie Schulwahl

Integration ist nicht nur wichtig, es ist ein Zeichen dafür, dass wir in einer sozialisierten Gesellschaft leben. Viele Kinder mit einem geistigen oder körperlichen Handicap haben durchaus die Chance, in einer Regelschule mitzuhalten, sofern sie unterstützt werden. Genau hier hat sich seit Jahren das Thema Schulbegleitung etabliert. Für Eltern ist eine solche Aufgabe unstemmbar, sie können nicht morgens als Begleitperson mit ihrem Kind zur Schule gehen und haben oft auch nicht die emotionalen Kapazitäten, diese Belastung durchzuhalten.

Der Schulbegleiter ist darauf geschult, speziell auf die Bedürfnisse von Kindern mit Besonderheiten einzugehen und ihnen helfend an der Seite zu stehen. Das Ziel dabei ist, dass gehandicapte Schüler nicht aufgrund einer Einschränkung aus dem sozialen Schulsystem ausgeschlossen und in einer „Sonderschule“ geparkt werden, sondern dass sie die Möglichkeit bekommen, aktiv an ihrem Leben teilzuhaben.

Was macht der Schulbegleiter und wo sind seine Grenzen?

Ein Schulbegleiter hat verschiedene Aufgaben, die sich stets an die Bedürfnisse des begleitenden Kindes anpassen. Grundsätzlich ist die Hauptaufgabe, dem Kind bei der Orientierung im neuen Leben stützend zur Seite zu stehen. Hilfestellungen werden unter anderem geleistet bei:

  • Kommunikationsfähigkeit mit Lehrkräften und anderen Schülern
  • Mitarbeit im Unterricht
  • Unterstützung bei motorischen Einschränkungen

Eingesetzt werden Schulbegleiter in Regelschulen, aber auch in Förderschulen, die gezielt auf Menschen mit Handicap eingehen können und sie nicht einfach nur beschäftigen, sondern aktiv fördern!

Kosten für die Schulbegleitung – die Eingliederungshilfe kann unterstützen

Hat das Kind eine geistige oder körperliche Einschränkung, müssen die Eltern nicht selbstständig für die Schulbegleitung aufkommen. Die jeweiligen Bezirke sind für die Eingliederungshilfe verantwortlich. Das Ziel des Ganzen besteht darin, den Kindern ein weitgehend normales Leben zu ermöglichen, sie beim Erlangen eines Schulabschlusses zu unterstützen und ihnen den Zugang zu Bildung nicht zu verwehren, nur weil sich niemand mit ihrem Handicap beschäftigen kann.

Bei seelischen Erkrankungen, zu denen der Autismus gehört, ist allerdings die Jugendhilfe für die Kostenübernahme verantwortlich. Die Eltern können die Kostenübernahme entweder bei den Landkreisen oder bei der Eingliederungshilfe beantragen. Es lohnt sich, rechtzeitig einen Antrag zu stellen, sodass das betroffene Kind schon direkt bei der Einschulung einen passenden Schulbegleiter an seiner Seite hat.

Fazit: Schulbegleitung macht Kinder mit Einschränkungen selbstständiger

Die Lehrkräfte an einer Regelschule sind oft maßlos überfordert und kommen kaum mit den einzelnen Bedürfnissen der Schüler zurecht. Ein Handicap-Kind zu betreuen ist in dieser Situation undenkbar und so wurde lange Zeit jungen Menschen mit geeigneten Kapazitäten der Besuch einer normalen Schule verwehrt. Dank der Funktion von Schulbegleitern ist es heute möglich, dass auch Kinder mit speziellen Ansprüchen und Bedürfnissen klassisch ihren Schulabschluss machen können und dabei von einer engagierten Person begleitet werden.